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Antrag / Anfrage / Rede

Sondernutzungskonzept E-Tretroller-Vermietungskonzept, hier Ausweisung von Abstellflächen in allen Mainzer Stadtteilen

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 29.11.2023 zur Vorlage 1592/2023 (TOP 42)

Der Stadtrat möge beschließen:

Für alle Ortsbezirke werden in Absprache mit den Ortsbeiräten eine der Nutzung angemessene Zahl von Abstellplätzen für E-Tretroller ausgewiesen. Die Beschlussvorlage wird dahingehend abgeändert, dass im Abschnitt „Abstellflächen außerhalb der Innenstadt“ eine entsprechende Ergänzung vorgenommen wird.

Begründung:

Das Abstellen von E-Tretroller hat sich in den letzten Jahren in allen Stadtteilen zum echten Ärgernis entwickelt. Gerade auf den besonders schmalen Bürgersteigen in den Stadtteilen wurden immer wieder Tretroller rücksichtslos abgestellt, so dass eine Behinderung, vor allem von mobilitätseingeschränkten Personen und Menschen mit Kinderwagen, erfolgte. Da diese Personen dann auf die Straßen ausweichen müssen, ist dies aus unserer Sicht eine Verkehrsgefährdung und zusätzliche Unfallgefahr. Darüber hinaus kann zwar die Sondernutzungserlaubnis der Stadt für E-Tretroller die Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße verbessern, nicht aber die Gefahr von falsch abgestellten Tretrollern in den Stadtteilen. Da werden vermutlich auch zwei neue Stellen bei der Ordnungsverwaltung dies nicht bewältigen können. Daher wird die Verwaltung aufgefordert in der geplanten Satzung alle Ortsbezirke bei der Ausweisung von Abstellplätzen zu berücksichtigen. Sollte sich hier keine Besserung ergeben, muss über die Abschaffung der E-Scooter nachgedacht werden.
 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

 

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