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Antrag / Anfrage / Rede

Streetprint-Verfahren in der Ludwigsstraße

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses (Ferienparlament) am 24.08.2005

In verschiedenen Berichten der Mainzer Presse war von Problemen bei der Anwendung des Streetprint-Verfahrens in der Ludwigstraße die Rede. Dabei scheint es Ungereimtheiten zu geben, die dringend der Aufklärung bedürfen.

 

Wir fragen daher an:

 

1.1 Wann genau haben

a) die Verwaltung b) der Wirtschaftsbetrieb Mainz c) der zuständige Dezernent d) der Stadtvorstand

 

davon Kenntnis erhalten, dass die Firma A & L Handels-GmbH, Frankfurt, der Firma Karrié wegen Patentverletzung die Anwendung des Streetprint-Verfahrens auf der Ludwigstraße in Mainz untersagt?

1.2 Wie und wann und durch welche Personen hat die Stadt auf die Mitteilung der Firma A & L reagiert?

2.1 Hat die Firma Karrié bei der Auftragserteilung von sich aus mitgeteilt, dass sie patentrechtliche Schwierigkeiten beim Einsatz des Streetprint-Verfahrens befürchtet?

2.2 Wenn ja, wie hat die Verwaltung auf diese Mitteilung reagiert?

2.3 Wenn nein, hat die Verwaltung von sich aus nachgefragt?

2.4 Wie beurteilt die Verwaltung die Vorführung des Streetprint-Verfahrens

durch die Firma Karrié am 14.06.2005, 14.00 Uhr, auf deren Firmengelände in Mainz-Hechtheim im Lichte der neuen Entwicklung? (siehe 1.1 bis 1.2)

 

3.1 Sowohl in der Stadtratssitzung vom 09. März 2005 (Antrag 16/2005 –FDP) als

auch in der Stadtratssitzung vom 18.05.2005 (Antrag 65/2005 –ödp/Freie Wähler) hat die Verwaltung nicht erkennen lassen, dass sie über Probleme mit den Patentrechten am Streetprint-Verfahren informiert ist. Wie erklärt die Verwaltung ihr Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Rates der Stadt?

3.2 Wenn der Verwaltung Informationen der in 1.1 angedeuteten Art vorgelegen

haben, warum hat die Verwaltung bzw. der zuständige Dezernent die antragstellenden Fraktionen (siehe 3.1) nicht auf die Problematik hingewiesen und gebeten, die Anträge bis zur Klärung der Sachverhalts zurückzustellen?

 

4.1 Wie ist die Verwaltung vertragsrechtlich gegen die Verzögerung bzw. die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch die Firma Karrié abgesichert?

4.2 Lässt sich ein feststellbarer Schaden der Stadt (in welcher Höhe) ermitteln, der durch die Verzögerung/Unmöglichkeit der Arbeiten am Belag der Ludwigstrasse entsteht?

 

5.1 Sieht die Verwaltung noch eine Möglichkeit, die Arbeiten wie vorgesehen durchführen zu lassen?

5.2 Wenn ja, durch welche Firma?

5.3 Wenn nein, ist die Verwaltung dann bereit, auf die Anwendung des Streetprint-Verfahrens in der Ludwigstrasse zu verzichten?

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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