Antrag / Anfrage / Rede
Tagebauerweiterung Heidelberger Zement AG/ K13
Antrag zur Stadtratssitzung am 15.09.2004
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Mainz wird aufgefordert,
1. die Genehmigung zur Tagebauerweiterung der Heidelberger Zement AG in Laubenheim-Süd aufzuheben,
2. das Verfahren zur Verlegung der Kommunalstraße K 13 einzustellen,
3. unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zur Verlegung der Kommunalstraße K 13 auf jeden Fall einen sicheren Rad- und Fußweg zwischen den Orteilen Laubenheim und Hechtsheim parallel zur bestehenden K 13 einzurichten.
Begründung:
Beide Verfahren hängen sachlich zusammen, da die ursprünglich beabsichtigte Tagebauerweiterung die Verlegung der K 13 bedingt hätte.
Zu 1. Die Genehmigung zur Tagebauerweiterung der Heidelberger Zement AG ist unter der Voraussetzung erfolgt, dass damit etwa 300 Arbeitsplätze am Standort Mainz langfristig erhalten werden sollten. Die Stadt hat ausschließlich diesen Gesichtpunkt gegenüber allen anderen Belangen - etwa den von der Erweiterung betroffenen Nachbarschaft durch erhöhte Lärm- und Staubbelastung sowie Veränderung der gesamten Umwelt durch Wegfall des Naherholungsgebietes für eine Dauer von 30 Jahren - als vorrangig gewertet und zum Gegenstand der Genehmigung gemacht.
Diese Gründe für die Erteilung der Genehmigung sind jedoch entfallen, denn die Heidelberger Zement AG hat öffentlich erklärt, dass ihr betriebliches Ziel, die Aufrechterhaltung der Zementherstellung hier im Zementwerk Mainz-Weisenau und damit die beabsichtigte Erweiterung des Tagebaus nicht weiter zu verfolgen.
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Ein Recht auf Aufrechterhaltung der Genehmigung seitens der Heidelberger Zement AG ist aufgrund ihrer eigenen betrieblichen Entscheidungen verwirkt.
Zu 2. Die Planung zur Verlegung der K 13 hatte ihren ausschließlichen Grund in der Erweiterung des Tagebaus. Das ergibt sich daraus, dass die Heidelberger Zement AG die Kostenübernahme für die Verlegung im Zusammenhang mit der Tagebauerweiterung zugesagt hatte. Diese Kostenzusage wurde von der Heidelberger Zement AG nach Aufgabe der Erweiterungsabsichten zurückgezogen. Der vermeintliche Grund für dieses Verfahren, die Verkehrssicherheit zu verbessern, war deshalb nur vorgeschoben.
Dieses entpflichtet die Heidelberger Zement AG nicht davon, die durch den Tagebau verursachten Setzungen und Schäden der Straße zu beheben.
Zu 3. Die Planung zur Verlegung der K 13 erfolgte ausweislich der Kostenzusage der Heidelberger Zement AG, um die Tagebauerweiterung wie oben bereits ausgeführt zu ermöglichen.
Das Fehlen einer sicheren Rad- und Fußwegverbindung stellt allerdings ein außerordentlich gravierendes Sicherheitsproblem dar. Die Benutzung der Straßen an Stellen, an denen keine Ausweichmöglichkeiten auf die Bereiche neben der Straße bestehen, stellt für Radfahrer und Fußgängen insbesondere nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ein akutes Unfallrisiko dar.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler