Antrag / Anfrage / Rede
Taubertsbergbad Mainz – Schwimmzeiten für Schulen und Vereine und Eintrittspreise
Anfrage zur Stadtratssitzung am 23.09.09
A. Offensichtlich bestehen Unklarheiten, ob die vertraglich von der Stadt Mainz mit dem Betreiber des Taubertsbergbades vereinbarten Schwimmzeiten für die Mainzer Schulen und Schwimmvereine auch tatsächlich genutzt werden.
B. Außerdem sind uns von Besuchern des Bades Klagen über den Zustand des Bad- und Saunabereichs zugetragen worden. Hier liegen offenbar erhebliche Mängel vor.
Wir fragen daher an:
Zu A.:
1.1 Welche vertragliche Vereinbarung gibt es bezüglich der Schwimmzeiten für
- die Mainzer Schulen
- die Mainzer Schwimmvereine
zwischen der Stadt Mainz und dem Betreiber des Taubertsbergbades?
1.2 Aus welchem Jahr stammt diese Vereinbarung und wurde sie zwischenzeitlich modifiziert? Wenn ja, wann und aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis wurde sie modifiziert?
2.1 Werden diese Schwimmzeiten von den Mainzer Schulen in vollem Umfang genutzt?
2.2 Wenn ja, zu welchen Zeiten und von welchen Schulen?
2.3 Wenn nein, aus welchen Gründen?
3.1 Werden die Schwimmzeiten von den Schwimmvereinen in vollem Umfang genutzt?
3.2 Wenn ja, zu welchen Zeiten und von welchen Vereinen?
4. Welche vertraglichen Regelungen gibt es zwischen der Stadt Mainz und dem Betreiber des Taubertsbergbades zur Gestaltung der Eintrittspreise
- im Freibad?
- im Bereich der Therme/Sauna?
Was ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff „sozialverträgliche Preise“ zu
verstehen?
5.1 Teilt der Betreiber des Taubertsbergbades der Verwaltung die Zahl der Besucher
des Bades mit bzw. ist er vertraglich sogar dazu verpflichtet?
5.2 Ist der Betreiber dieser Verpflichtung – sofern sie besteht – jeweils
nachgekommen?
5.3 Wie hoch waren diese Zahlen in den Jahren seit der Eröffnung des Bades jeweils
und haben diese Zahlen Einfluss auf die Höhe des von der Stadt Mainz gezahlten
Betriebkostenzuschusses?
6. Falls sich bei den Antworten auf die Fragen 2 und 3 herausstellen sollte, dass die
Schwimmzeiten nicht in vollem Umfang genutzt werden, welche Konsequenzen
sind dann für die Zahlung des Betriebskostenzuschusses zu erwarten (ggf. auch rückwirkend für die letzten Jahre)?
Zu B.:
1. Welche Mängel im Bad- und Saunabereich des Taubertsbergbades sind der Verwaltung bekannt?
1.1 Inwieweit beeinträchtigen diese Mängel die Besucher des Bades?
2. Welche vertraglichen Möglichkeiten hat die Stadt, von dem Betreiber des Bades die Beseitigung von Mängeln zu verlangen?
2.1 Sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Zuschussminderung? Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Sind derzeit Gerichtsverfahren gegen den Betreiber anhängig wegen Mängeln im Bad- und Saunabereich des Taubertsbergbades?
3.1 Worum geht es hier im Detail? Welche Mängel bzw. Missstände sind Gegenstand der Verfahren?
3.2 Wann ist mit einem Abschluss der Verfahren zu rechnen bzw. wann können die bestehenden Mängel voraussichtlich beseitigt werden?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler