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Antrag / Anfrage / Rede

Tempo 80 entlang der Marienborner Wohngebiete

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.07.2023

Antwort der Verwaltung

Nach dem Abschluss der Bauarbeiten am Brückenbauwerk des Mainzer Kreuzes ist mit einer neuen Entscheidung über Geschwindigkeitsbegrenzung auszugehen. Nicht nur die augenblickliche Debatte bzgl. einer generellen Tempobegrenzung auf Autobahnen zum Energiesparen wegen der Energieembargos, sondern auch der Lärmschutz für angrenzende Wohngebiete muss weiterhin im Fokus bleiben.

Wir fragen daher an:

1.    Mit welcher Geschwindigkeitsbegrenzung ist nach dem Abschluss der Bauarbeiten am Brückenbauwerk des Mainzer Kreuzes zu rechnen?
2.    Sieht die Verwaltung Chancen, zwecks des Lärmschutzes in den Autobahnabschnitten entlang der Marienborner Wohngebiete in Zukunft Tempo 80 km/h als Regelgeschwindigkeit, wie vom Ortsbeirat Marienborn gewünscht, festzulegen? Was unternimmt sie dafür?
3.    Welche staatlichen Stellen entscheiden über diese Maßnahme und welche sind daran beteiligt bzw. werden dazu gehört?


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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