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Antrag / Anfrage / Rede

Übernahme der Fahrtkosten bei Unterrichtsgängen

Antrag zur Stadtratssitzung am 20.07.2005

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Mainzer Stadtrat fordert weiterhin die vollständige Übernahme der Fahrtkosten für Schülerinnen, Schüler und Lehrer während der Unterrichtszeit durch den Schulträger, gem. § 75 Abs. 2 Satz 7 Landesschulgesetz in der Fassung vom 30.03.2004.

 

Begründung

 

In einem Schreiben des Kultur- und Schuldezernats vom 02.12.2004 an die Schulleitungen der staatlichen Mainzer Schulen wurde angekündigt, dass der Schulträger nur verpflichtet sei, „die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten zu Sportanlagen und zur Jugendverkehrsschule“ zu erstatten. Die Kostenübernahme für weitere Fahrten seien freiwillige Leistungen, die wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Mainz nicht mehr zu finanzieren seien. Sollten die Fahrten dennoch notwendig sein, könnten diese aus dem Schuletat finanziert werden.

 

Dem genannten Schreiben ist in mehreren Punkten zu widersprechen:

 

1. Gemäß Paragraph 74 SchulG ist der Schulträger verpflichtet, gewisse Kosten zu übernehmen. Paragraph 75 SchulG behandelt die Kostenabgrenzung bzw. die Kosten, die durch die Gemeinde zu tragen sind, und lautet in der entsprechenden Passage

 

„2) Kosten nach §74 Abs. 3 sind alle nicht unter Absatz 1 fallenden Aufwendungen, insbesondere die Aufwendungen für:

7. die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit (z. B. zu Sportanlagen, zu Jugendverkehrsschulen) sowie von behinderten Schülerinnen und Schülern auch im Rahmen sonstiger schulischer Veranstaltungen.“

 

Der Paragraph differenziert nicht zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Leistungen. Die Fahrten zu Sportanlagen und Jugendverkehrsschulen sind lediglich als Beispiel genannt und können deshalb nicht als die einzig gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten zitiert werden. Die entsprechende Argumentation ist deshalb hinfällig.

 

2. Der Vorschlag, bei bestehender Notwendigkeit solcher Fahrten diese aus dem Schuletat zu bestreiten, ist unlogisch und steht im Widerspruch zu den übrigen Ausführungen. Sowohl die von Seiten des Kultur- und Schuldezernats ins Feld geführten „freiwilligen Leistungen“ als auch der Etat der Schule wurden bzw. werden beide vom Schulträger finanziert. Zum einen zu argumentieren, dass die Leistungen nicht mehr finanzierbar seien, zum anderen aber eine Finanzierung über den Schuletat zu empfehlen macht deshalb augenscheinlich keinen Sinn. Zudem ist der Schuletat so gering bemessen, dass er nur für die notwendigsten Aufgaben ausreicht und darüber hinaus reichende Maßnahmen in erheblichem Maß bereits von den Eltern, z.B. über Fördervereine getragen werden.

 

3. In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 12. Dezember 1990 (944 ATgb. Nr. 1001) werden die Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge festgelegt. Darin heißt es:

 

„Unterrichtsgänge am Schulort oder in seiner Umgebung dienen in engem Zusammenhang mit dem lehrplanmäßigen Unterricht der Erkundung von geographischen oder naturkundlichen Gegebenheiten, dem Kennen lernen von Kunststätten oder geschichtlichen Denkmälern, Wirtschaftsbetrieben, sozialen Einrichtungen oder technischen Objekten sowie der Umwelt- und Verkehrserziehung.“

 

Insbesondere Schulen in Vororten sind daher von der getroffenen Maßnahme besonders einseitig betroffen, denn gerade die wesentlichen kulturellen Einrichtungen, wie z.B. Museen liegen im innerstädtischen Bereich und sind dadurch für die betroffenen Schülerinnen und Schüler nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

 

4. Für Eltern ist es schwer nachvollziehbar, dass einerseits immer mehr Ausgaben im Bildungsbereich gestrichen werden, andererseits, wie kürzlich in der Presse zu lesen, die Stadtwerke eine städtische Galerie im Zollhafen voll finanzieren und der Stadt schenken wollen. Diese scheinbar unabhängigen Vorgänge stehen jedoch in direktem Zusammenhang. Die Stadtwerke gehören zu 100% der Stadt Mainz. Die Stadt Mainz jedoch bekommt von der Mainzer Verkehrsgesellschaft, die wiederum eine 100%tige Tochter der Stadtwerke ist, die Kosten für die Schülerbeförderung belastet. Hier offenbart sich der eigentliche Skandal in dieser Angelegenheit. Statt die zur Verfügung stehenden Mittel für soziale Maßnahmen wie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verwenden wird ein erneutes Prestigeobjekt in Millionenhöhe gefördert.

 

Es sollten daher die Zuschüsse für die Schülerbeförderung, wie auch von der Schulleiterkonferenz gefordert, weiterhin gewährt werden.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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