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Antrag / Anfrage / Rede

Übertragung von Aufgaben durch Bund und Land an die Stadt Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 16.05.2007

Die Stadt Mainz erledigt viele Aufgaben, die ihr vom Bundes- und Landesgesetzgeber übertragen werden (z.B. im Sozialbereich oder im Jugendbereich). Dabei ist es häufig so, dass die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Gelder nicht ausreichen, um die durch die Erfüllung der übertragenen Aufgaben entstehenden Kosten auszugleichen. Damit wird vom Bundes- und Landesgesetzgeber das Konnexitätsprinzip verletzt, demzufolge Bundes- und Landesgesetzgeber den Kommunen die für die Erfüllung übertragener Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen sollen.

 

Die Fraktion ödp/Freie Wähler bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche Aufgaben, die der Bundes- und Landesgesetzgeber den Kommunen übertragen hat, werden von der Stadt Mainz erledigt?

2.1 Wie hoch sind jeweils die Zuweisungen, die die Stadt Mainz von Bund und Land erhält, um die vorstehend genannten Aufgaben zu erfüllen (bitte die Zahlenwerte seit dem Jahre 2005 tabellarisch auflisten)?

2.2 Wie hoch sind die durch die Stadt Mainz in Erfüllung der übertragenen Aufgaben jeweils erzielten Einnahmen(Zahlenwerte für Zeitraum wie unter 2.1)?

2.3 Wie hoch ist demzufolge in den einzelnen Aufgabengebieten der jeweilige Kostendeckungsfaktor in Prozent (Zahlenwerte für Zeitraum wie unter 2.1)?

2.4 Wie hoch ist das im Doppelhaushalt 2007/2008 durch eine Kostenunterdeckung bei der Erfüllung der von Bund und Land übertragenen Aufgaben veranschlagte Defizit, wenn man die nach 2.1 und 2.2 ermittelten Zahlenwerte zugrunde legt?

3. Wenn im Jahre 2009 die Umstellung von kameraler auf doppische Hauhaltsführung erfolgt, soll es den Kommunen möglich sein, die Kosten kommunaler Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich zu ermitteln. Auch die Kosten, die für von Bund und Land übertragene Aufgaben entstehen, können dann auf eine gesicherte Basis gestellt werden. Wird die Stadt Mainz bei Gesprächen mit Bund und Land darauf dringen, die nach dem Prinzip der Doppik ermittelten Kosten für Auftragsangelegenheiten auch erstattet zu bekommen?

4.1 Hat die Stadt Mainz schon bisher bei der Übernahme von Aufgaben, die ihr von Bund und Land übertragen wurden, auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch die Auftraggeber geachtet?

4.2 Wenn ja, wie haben die jeweiligen Auftraggeber sich verhalten?

4.3 Wenn nein, wird die Stadt Mainz zukünftig die Übernahme von Aufgaben, die ihr von Bund und Land übertragen werden, ablehnen, wenn keine Kostendeckung erfolgt?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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