Antrag / Anfrage / Rede
Übertretung der Auflagen für das „Hofgut Laubenheimer Höhe“
Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.04.2011
Im Rahmen der Genehmigung zur Bebauung der Laubenheimer Höhe "VEP L 68" (Hofgut Laubenheimer Höhe) wurden besondere Auflagen für die Anzahl der gleichzeitig bewirteten Gäste gestellt. Sowohl die Betriebsbeschreibung als auch der städtebauliche Vertrag enthielten zunächst eine Begrenzung der Sitzplatzzahlen für die Gastronomie von 200 gleichzeitig bewirteten Gästen im gesamten Vorhabengebiet. Auf Wunsch des Vorhabenträgers wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine Ausnahmeregelung aufgenommen, die es dem Betreiber ermöglicht, an bis zu 12 Tagen pro Jahr weitere 180 Gäste zu bewirten. Diese Regelung soll es dem Vorhabenträger ermöglichen, einzelne größere Veranstaltungen mit in der Summe bis zu 380 Gästen durchzuführen. Wie die Mainzer Presse und auch zahlreiche Besucher berichteten, betrug die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste an den drei Eröffnungstagen im März offensichtlich bereits deutlich über 200 Gäste. Allein am Sonntag den 27.03.2011 waren Augenzeugenberichten zufolge anscheinend deutlich mehr als 380 Gäste im Hofgut. Zudem waren über 150 PKW dieser Gäste „wild“ auf den benachbarten frisch bestellten privaten landwirtschaftlichen Flächen geparkt.
Wir fragen daher an:
1. Wer kontrolliert die maximale Anzahl von 200 gleichzeitig bewirteten Plätzen im Hofgut?
2. Wer kontrolliert die 12 Ausnahmen mit maximal 380 gleichzeitig bewirteten Plätzen?
3. Welche Maßnahmen werden in die Wege geleitet, um die offenbar erfolgte Überschreitung von maximal 380 Gästen vom Sonntag den 27.03.2011 zu ahnden?
4. Welche Sanktionen greifen bei weiteren Verstößen gegen die unter Auflagen genehmigte Bewirtung?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender