Antrag / Anfrage / Rede
Umsetzung der Schulbaurichtlinie in Mainz
Anfrage zur Stadtratssitzung am 28.04.2021
Die ÖDP hatte sich im Jahr 2017 einen Antrag dafür eingesetzt, dass die Verwaltung sich beim Land Rheinland-Pfalz für die Aktualisierung der Schulbaurichtlinie (von 1978, leicht überarbeitet 2010) einsetzt. Leider wurde der Antrag damals vom Stadtrat abgelehnt. Die Entwicklung zeigt aber, dass Schulen heutzutage eine Vielzahl an Aufgaben im gesellschaftlichen und sozialen Bereich bewältigen müssen (z.B. Inklusion, Binnendifferenzierung, Digitalisierung), die auch in der räumlichen Gestaltung berücksichtigt werden sollten. Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die bestehenden Probleme noch transparenter geworden.
Wir fragen daher an:
- Kann die Schulbaurichtlinie für die einzelnen Schultypen gemäß ihren unterschiedlichen Anforderungen (z.B. Grundschule) spezifisch genug ausgelegt werden? Wenn nein, warum nicht?
- Differenzierungsräume: Welche Kriterien sind definiert, um diese Sollbestimmungen zu bearbeiten, wann solche Räume eingeplant werden, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten? Wo kann man diese finden?
- Schulentwicklungsplan: Wäre eine explizite Erwähnung, dass modulartige Bauweisen in die Schulbaurichtlinie integriert werden, sinnvoll, um z.B. durch die Erschließung neuer Wohngebiete flexibler zu bleiben? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?
- Hygienemaßnahmen: Ist die Schulbaurichtlinie auf einem aktuellen Stand, was die Anforderungen an ein zeitgemäßes (evtl. auch durch Corona geprägtes) Hygieneverständnis (z.B. warmes Wasser, Anzahl der Sanitäranlage) betrifft? Wenn ja, woran kann dies festgemacht werden? Wenn nein, was muss konkret geändert werden?
- Raumplanung: Wie passt diese zu aktuellen pädagogischen Konzepten (z.B. durch die Benutzung von Smartboards etc.) und - da die Schülerinnen und Schüler viel Zeit in der Schule verbringen - kindlichen Lebenswelten? Ist die Regel von 60m² für allgemeine Unterrichtsräume (1,8-2m²/Kind) nicht zu klein bemessen?
- Fachräume/ Mehrzweckräume: Welche Kriterien legen fest, welche Räume berücksichtig werden?
- Welche Freiräume lässt die Richtlinie den Kommunen bei der Interpretation? Wenn es welche gibt: Wie wird das in Mainz umgesetzt? Wenn nein, arbeitet man daran, diese für unsere Stadt passender umzusetzen?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender