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Antrag / Anfrage / Rede

Unterausschuss Wohnbau Mainz GmbH des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

Antrag zur Stadtratssitzung am 23.09.2009

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1. Es wird ein Unterausschuss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen gebildet, der die Gründe der finanziellen Krise der Wohnbau Mainz GmbH und alle gegen die Gesellschaft, deren Geschäftsführer oder Mitglieder der Aufsichtsorgane gerichteten Vorwürfe im Rahmen der Kontrollrechte gem. § 118 Handelsgesetzbuch und § 51 a GmbH-Gesetz prüft.

2. a) Die Verwaltung wird gebeten, die Wohnbau GmbH, ihre Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder dazu aufzufordern, dem Ausschuss sämtliche zur Aufklärung der Krise notwendigen Unterlagen und Informationen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes zur Verfügung zu stellen.

b) Hilfsweise – für den Fall, dass die Verwaltung die Wohnbau GmbH aus rechtlichen Gründen nicht wirksam zur Mitarbeit auffordern kann – möge die Verwaltung den Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH um eine Prüfung bitten, in welcher Art und Weise dem Stadtrat Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

3. Dem Unterausschuss gehören je zwei Mitglieder aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen an. Die Fraktionen benennen die jeweils von ihnen gestellten Ausschussmitglieder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung über diesen Antrag.

4. Die Ausschusssitzungen finden mindestens einmal monatlich statt. Die erste Ausschusssitzung wird innerhalb von höchstens vier Wochen nach Beschlussfassung über diesen Antrag einberufen.

 

Der Stadtrat möge hilfsweise beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten als Organ der Stadt Mainz, die Rechte der Hauptgesellschafterin der Wohnbau Mainz GmbH aus § 118 Handelsgesetzbuch und § 51 a GmbH-Gesetz wahrzunehmen.

2. Es wird ein Ausschuss gebildet, dem gem. § 33 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz Einsicht in die dem Oberbürgermeister gem. § 118 Handelsgesetzbuch und § 51 a GmbH-Gesetz vorgelegten Akten gewährt wird.

3. Diesem Ausschuss gehören je zwei Mitglieder aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen an. Die Fraktionen benennen die jeweils von ihnen gestellten Ausschussmitglieder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung über diesen Antrag.

4. Die erste Ausschusssitzung wird innerhalb von höchstens vier Wochen nach Beschlussfassung über diesen Antrag einberufen.

 

Begründung:

 

Die Stadt hat das Recht sich über die Vorgänge bei ihrer Tochtergesellschaft Wohnbau GmbH zu informieren. Dieses Recht kann die Stadt über ihre Organe, den Stadtrat und den Oberbürgermeister, ausüben:

 

Die Stadt Mainz ist Hauptgesellschafterin der Wohnbau Mainz GmbH. Die Stadt wird gem. § 28 Abs. 1 vom Stadtrat und vom Oberbürgermeister verwaltet. Stadtrat und Oberbürgermeister nehmen demnach die Rechte der Stadt Mainz als Gesellschafterin der Wohnbau Mainz GmbH wahr. Dies ist erst jüngst so geschehen: Etwa mit dem Beschluss über den Verkauf des AKK-Wohnungsbestandes und mit dem Beschluss über die Restrukturierung der Wohnbau GmbH. Gem. § 118 Abs. 1 Handelsgesetzbuch kann ein Gesellschafter, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten und die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen. § 51a GmbH-Gesetz verpflichtet die Geschäftsführer darüber hinaus jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.

 

Der Stadtrat darf nach eigenem Ermessen für diesen Aufgabenbereich einen Ausschuss bilden:

 

Gem. § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Mainz wird die Bildung von Ausschüssen im Einzelnen vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat bestimmt gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 auch Näheres über die Aufgaben, die Bezeichnung, die Zusammensetzung und die Mitgliederzahl der Ausschüsse.

Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler erachtet es als unerlässlich, dass die Stadt sich als Gesellschafterin der Wohnbau Mainz GmbH selbst ungefiltert über die Gründe für die finanzielle Krise der Wohnbau Mainz GmbH informieren kann. Die „Wohnbau-Krise“ hat unserer Stadt enorme Schäden zugefügt. Der Schuldenberg der Stadt hat sich allein durch die Schwierigkeiten der Wohnbau GmbH mehr als verdoppelt. Die Krise ist mit verantwortlich für eine Haushaltssperre, die den Handlungsspielraum der Stadt nahezu auf Null zurückschraubt. Dies wirkt sich vor allem negativ auf vielfältige soziale und kulturelle Projekte und Einrichtungen aus. Viele Mainzer Bürgerinnen und Bürger sind überdies unmittelbar durch Mieterhöhungen von der Krise betroffen.

Der Stadtrat hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Fortbestand der Wohnbau beschlossen. Um den dauerhaften Erfolg dieser Bedingungen nicht zu gefährden, ist es notwendig, auch die Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten für die Krise der Wohnbau anzugehen.

 

Nur so können die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die städtische Gesellschaft zurückgewinnen.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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