Antrag / Anfrage / Rede
Verlegung der Einwohnerfragestunde bei Stadtratssitzungen
Antrag zur Stadtratssitzung am 01.09.2010
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Mainz wird in § 4, Abs. 7, Satz 2 wie folgt geändert:
„Diese Fragestunde (§ 16 a GemO) findet in jeder ordentlichen Stadtratssitzung einmal zu Beginn des öffentlichen Teiles sowie zusätzlich um 18 Uhr mit einer Dauer von jeweils ¼ Stunde statt.“
Begründung:
Nach Auffassung der Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler sollte die Einwohnerfragestunde zukünftig immer in Teil I der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vor Eintritt in die Beratung der Anträge der Stadtratsfraktionen stattfinden. Bisher wird die Einwohnerfragestunde in der Tagesordnung regelmäßig auf „ca. 18.00 Uhr“ terminiert.
Für Schulklassen, die manches Mal zu Beginn einer Sitzung anwesend sind, ist die Durchführung der Einwohnerfragestunde um 18 Uhr deutlich zu spät. Wegen der fortgeschrittenen Zeit ist es für sie unmöglich, die Einwohnerfragestunde zu verfolgen und dieses Grundelement der parlamentarischen Demokratie direkt mitzuerleben. Eine zeitlich verlässliche und frühzeitige Durchführung der Einwohnerfragestunde gleich zu Beginn der Ratssitzung könnte die Bürgerbeteiligung insgesamt deutlich verbessern.
Zusätzlich sollte gerade für Berufstätige die Einwohnerfragestunde um 18 Uhr erhalten bleiben. Sehr häufig war es aber so, dass die Einwohnerfragestunde im Verlaufe der Stadtratssitzungen wegen der Länge der Beratungen des Stadtrates (z. B. bei Stadtratsterminen zur Verabschiedung des Haushaltes) sehr weit nach hinten rückte. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen an die Verwaltung richten wollten, mussten deshalb oft mehrere Stunden warten, bis sie ihre Fragen stellen konnten. Die Zeitangabe der Tagesordnung (18 Uhr) für die Fragestunde wurde in vielen Fällen nicht eingehalten. Eine verbindliche Festlegung in der Geschäftsordnung wäre daher hilfreich.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler