Antrag / Anfrage / Rede
Zins-Swap-Geschäfte
Antrag zur Stadtratssitzung am 05.04.2006
Der Stadtrat möge beschließen:
Seit einiger Zeit schließt die Stadt Mainz Zins-Swap-Geschäfte von mittelfristiger Dauer ab, um das Zinsrisiko für ihren Schuldendienst vorausschauend kalkulieren und ggf. auch reduzieren zu können.
Seit der Verabschiedung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2006 kann die Verwaltung solche Geschäfte tätigen, ohne im Einzelfall zuvor die Genehmigung städtischer Gremien (wie z.B. Finanzausschuss und Stadtrat) einholen zu müssen.
Damit die städtischen Gremien nach wie vor im Bilde sind, welche Risiken hier eingegangen werden, beantragen ödp/Freie Wähler folgende Regelung:
1. Die Verwaltung legt dem Finanzausschuss und dem Stadtrat unaufgefordert vierteljährlich eine Auflistung aller bestehenden Zins-Swap-Geschäfte mit einer Restlaufzeit von mehr als einem halben Jahr vor.
2. Bei dieser Auflistung sind neben der Höhe der betreffenden Geschäfte stets die vollständigen Konditionen und insbesondere der Zinskorridor für die Restlaufzeit klar darzustellen.
3. Unabhängig von der Vierteljahresfrist sind die oben genannten Gremien in jedem Fall unverzüglich zu informieren, sobald sich ein solches Geschäft zu Ungunsten der Stadt Mainz zu entwickeln beginnt.
Begründung:
Vor dem Hintergrund real steigender Zinssätze handelt es sich bei Zins-Swap-Geschäften um einen besonders sensiblen Bereich der städtischen Finanzpolitik. Die städtischen Gremien können und dürfen sich hier nicht ihrer Aufsichtspflicht entziehen.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler