Pressemitteilung
Forderungen durchgesetzt
Positive Wende im Bebauungsplanverfahren 0 63 Martin-Luther-Straße
Mainz. Die ÖDP-Stadtratsfraktion freut sich mit den betroffenen Anwohnern des Plangebietes über die positive Wende im Bebauungsplanverfahren Martin-Luther-Straße (O63). „Die Verwaltung hat die Bürgerbeteiligung ernst genommen und ist sowohl auf unsere Anregungen und Einwände als auch auf die der Bürger eingegangen“, erklärt die baupolitische Sprecherin der ÖDP, Ingrid Pannhorst.
Die erste Planvorlage im Juni 2015 sah eine erhebliche Nachverdichtung des Wohngebietes vor. Dies stieß nicht nur bei den Anwohnern sondern auch bei der ÖDP auf heftige Kritik, die in rund 200 Eingaben zum Ausdruck gebracht wurde. „Es lohnt sich immer, um gute städtebauliche Lösungen zu ringen, auch wenn die Auseinandersetzung mühselig ist, und man sich manch unsachliche Kritik anhören muss“, sagt Pannhorst. So wurde in der überarbeiteten Vorlage die ursprünglich vorgeschlagene Baudichte auf ein verträgliches Maß heruntergeschraubt, indem unter anderem die Baufenster von 15 m Gebäudetiefe auf 12 m verringert wurden. „Der Gebietscharakter wird durch die moderate Überplanung bewahrt“, ist Pannhorst zufrieden. Der ursprünglich vorgesehene Lückenschluss zwischen den Gebäuden Martin-Luther-Straße 24 - 30 und Martin-Luther-Straße 16 - 22 wurde wieder zurückgenommen. Es wurde auf eine Aufstockung von drei auf vier Geschosse in unmittelbarer Nachbarschaft zur 2-geschossigen Wohnbebauung an der Hechtsheimer Straße verzichtet.
Ein besonderes Anliegen war der ÖDP die Aufnahme einer Festsetzung zum sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs 1, Nr. 7 BauGB. Im Falle eines Neubaus sind 25% der neu erstellten Wohnungen pro Gebäude so herzustellen, dass sie als sozialer Wohnungsbau gefördert werden können. Auch dieser Anregung wurde gefolgt.