Pressemitteilung
ÖDP gegen Bebauung der Frischluftschneise zwischen B 158, Saarstraße und A60
„Planlose und konzeptlose Stadtentwicklungspolitik“
Die ÖDP-Stadtratsfraktion spricht sich aus Klimaschutzgründen, aber auch aus Gründen des Artenschutzes sowie des Umweltschutzes gegen die Bebauung der Flächen zwischen der A60, der Saarstraße sowie dem Hochschulerweiterungsgelände B 158 aus. Im Landschaftsplan der Stadt liegt das Plangebiet in einer Grünzäsur und in einem der letzten großflächig landwirtschaftlich genutzten Gebiete von Mainz. „Es ist Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftschneise. Wir können es uns im Klimanotstand überhaupt nicht mehr leisten, nach Stadion und Hochschulerweiterung ein weiteres Areal dieses für die Stadt lebensnotwendigen Funktionsraums zuzubetonieren“, kritisieren die beiden ÖDP-Stadträte Dr. Claudius Moseler und Dagmar Wolf-Rammensee.
Die ÖDP betont, es geht nicht um die Verhinderung eines Biotechnologie-Standorts. Dieser braucht allerdings zeitnah verfügbare, bereits erschlossene Flächen. Das umstrittene Gebiet könnte nach den notwendigen planungsrechtlichen Verfahren frühestens in 10 bis 20 Jahren für eine Bebauung entwickelt werden – ob das unter den genannten Bedingungen überhaupt möglich wäre, ist offen. „Leider hat die Verwaltung sich ohne die notwendige fachliche und politische Diskussion vorschnell auf diese Fläche in der Gonsenheimer Gemarkung festgelegt. Geeignete Alternativstandorte, wie bereits versiegelte Flächen oder Industrie- bzw. Gewerbebrachen wurden von vornherein ausgeschlossen. Dies ist ein weiteres Beispiel für die planlose und konzeptlose Stadtentwicklungspolitik, für die wir seit Jahren die Stadtspitze kritisieren“, so die beiden Stadträte.
Auch das Gonsenheimer ÖDP-Ortsbeiratsmitglied Dr. Holger Schinke betont: „Vor dem Hintergrund des kritischen Klimagutachtens wäre die Stadt gut beraten, auch Alternativstandorte in ihre Planungen einzubeziehen. Zudem sei zu befürchten, dass die Stadt wie so oft Ausnahmen vom Bebauungsplan zugunsten eines Investors zulässt - selbst wenn in den Plan die Empfehlungen des Gutachters eingehen sollten, das Kaltluftentstehungsgebiet höchstens um 7 % zu reduzieren“, so der Dipl.-Meteorologe.