Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP kritisiert Bebauungsplanentwurf zur Martin-Luther-Straße (O 63)

ÖDP hat Einwendung eingereicht - Baupolitische Sprecherin Ingrid Pannhorst bezieht Stellung

Mainz. Die ÖDP-Stadtratsfraktion hat dem Stadtplanungsamt eine Einwendung gegen den Bebauungsplanentwurf zur Martin-Luther-Straße (O 63) vorgelegt. Die Fraktion kritisiert vor allem die Bebauungsdichte und die zu erwartenden Preissteigerungen für den dortigen Wohnraum. Unsinnig ist darüber hinaus die Beschränkung des Plangebietes auf die Mehrgeschossbauten, hier sollte man über eine Ausweitung der Grenzen nachdenken und die umliegenden ein- bis zweigeschossigen Wohnbauten miteinbeziehen.

„Im B-Planentwurf wurden Werte teilweise bis zur Obergrenze des nach BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung vorgeschlagen. Diese Werte liegen um ein mehrfaches über denen des Ortsteils“, erläutert die baupolitische Sprecherin der ÖDP, Ingrid Pannhorst. Sie befürchtet hierdurch eine erhebliche Veränderung des Gebietscharakters. Zudem würde sozialen Spannungen durch die deutlich gesteigerte Wohndichte Vorschub geleistet.

Der ÖDP liegt vor allem auch der Schutz der ansässigen Mieter am Herzen. „Wir messen dem Erhalt des bestehenden Wohnraums mindestens die gleiche Bedeutung bei wie der Schaffung zusätzlichen Wohnraums und dem wirtschaftlichen Entfaltungsspielraum des Eigentümers.“ Pannhorst warnt: „Der jetzige B-Planentwurf ermöglicht es teilweise, im Vergleich zum Bestand künftig gut das Doppelte an überbaubarer Fläche und nahezu das Dreifache an Geschossfläche zu realisieren. Somit wird Abriss und Neubau zweifellos wirtschaftlicher als eine ‚behutsame Innenentwicklung‘ durch Anbau und Aufstockung, die in der Begründung zum B-Plan als Ziel angegeben wird.“

Die Fraktion erinnert daran, dass der Schutz nachbarschaftlicher Beziehungen und sozialer Bindungen eine der Aufgaben der Stadtentwicklung ist. Eine „Entmietung“ und Vertreibung der Altmieter wegen Abbruch und Neubau darf nicht Ziel eines B-Plans sein. Durch entsprechende Ausgestaltung der Festlegungen im B-Plan kann einer solchen negativen Entwicklung vorgebeugt werden. „Ein Mittel hierzu wäre auch die Festsetzung eines Anteils für preisgebundenen Wohnungsbau“, so Pannhorst. 

Zurück