Pressemitteilung
ÖDP zu Baugemeinschaften
Grundvoraussetzung ist erschwinglicher Grund und Boden
Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP begrüßt die Bemühungen der Stadt, private Baugemeinschaften durch etliche Maßnahmen zu unterstützen. „Allerdings hängt das Gelingen gemeinschaftlicher und allem voran bezahlbarer Wohnprojekte ganz wesentlich vom Preis des geeigneten Grundstücks ab“, erläutert die baupolitische Sprecherin der Fraktion, Ingrid Pannhorst. In Mainz hapert es an dieser Grundvoraussetzung. Die meisten geeigneten Grundstücke sind nicht im Besitz der Stadt, sondern längst in der Hand privater Investoren. Den Baugemeinschaften bleibt daher meist nur das überteuerte Angebot der privaten Wohnungswirtschaft.
„Deshalb greifen mittlerweile etliche Städte zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung regulierend in den Grundstücksmarkt ein, indem sie ihr gemäß §§ 24, 25 BauGB verbrieftes Vorkaufsrecht ausüben“, berichtet Pannhorst. In Zukunft werden zur Wohnbebauung geeignete Flächen wie z. B. das Gelände der GFZ-Kaserne freigegeben. Die ÖDP-Fraktion fordert daher, dass Mainz gerade im Fall einer solchen Veräußerung aus öffentlicher Hand, ihr Vorkaufsrechts ausüben soll, um so Grund und Boden der Spekulation durch Großinvestoren zu entziehen. „Zusätzlich zum städtebaulichen Vertrag „Partnerschaftlichen Baulandbereitstellung“ wäre dies für die Stadt ein weiteres Steuerungsinstrument zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums“, erklärt Pannhorst.
Die ÖDP-Fraktion beantragt daher zur kommenden Stadtratssitzung, die Voraussetzungen für einen kostendeckenden Erwerb von Grundstücken durch die Stadt zu prüfen. Diese Grundstücke sollen dann zweckgebunden privaten Baugemeinschaften oder alternativ der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft (z. B. mit einer vertraglichen Verpflichtung, preisgünstigen Mietwohnungsbau zu schaffen) angeboten werden können.