Pressemitteilung
ÖDP zum MLK-Park
Stadt räumt Unverbindlichkeit der Selbstverpflichtungserklärung ein – Kompromiss ist nur Beruhigungspille
Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP wird dem Satzungsbeschluss zum H 92 (Nachverdichtung MLK-Park) am 17.04.2013 nicht zustimmen. „Wir sehen uns deutlich bestätigt in unserer Kritik, dass der Stadtvorstand hier einen faulen Kompromiss geschlossen hat“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Claudius Moseler. Der Stadtvorstand hatte sich mit SPD, Grünen und FDP im Oktober 2012 darauf geeinigt, statt einer Einarbeitung der gewünschten Beschränkungen bei der Nachverdichtung im MLK-Park eine Selbstverpflichtungserklärung des Investors, der Mainzer Wohnbau GmbH, zu erwirken. In einer aktuellen Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Selbstbindungserklärung der Wohnbau GmbH heißt es nun: „Es ist zunächst korrekt, dass hinsichtlich der in dem Gutachten angesprochenen „Selbstbindung“ seitens der Wohnbau Mainz GmbH keine Rechtsverbindlichkeit besteht. Es kann grundsätzlich auch bejaht werden, dass eine solche „Selbstbindung“ temporär ist und ggf. geändert werden kann.“
Die Stadtratsfraktion ÖDP hatte bereits im Oktober 2012 ein Rechtsgutachten beauftragt, dass die Unverbindlichkeit der Selbstverpflichtung bestätigte. Baudezernentin Grosse, OB Ebling und die Vertreter der Fraktionen SPD, Grüne und FDP hatten die Bedenken der ÖDP gegen diese Vorgehensweise dennoch vom Tisch gewischt. „Nun zeigt sich, unsere Bedenken haben und hatten ihre volle Berechtigung“, so Moseler. Schlimmer noch: In ihrer Stellungnahme legt die Stadt nun sogar noch ihre wahren Absichten offen: „Eine Reduzierung der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten „Baufenster“ auf das in der Selbstbindung der Wohnbau Mainz GmbH angegebene Maß würde die städtebauliche Zielsetzung für beide Standorte unterlaufen.“ Die ÖDP-Fraktion schließt daraus, dass die Stadt nie ernsthaft eine geringere Nachverdichtung in Betracht gezogen hat und die Selbstverpflichtungserklärung der Wohnbau nur eine trügerische Beruhigungspille für die MLK-Park-Bewohner ist.