Pressemitteilung
ÖDP zur Betreuervergütung
OB Ebling setzt gesetzliche Vorgaben nicht um
Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP weist darauf hin, dass sich die Verwaltung mit Rückendeckung des Oberbürgermeisters offenbar nicht an die geltenden Sozialgesetze für Berufsbetreuer hält. „Das ist aus unserer Sicht eine Art von Selbstjustiz, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf“, erklärt Fraktionsgruppenmitglied Wilhelm Schild. Laut § 10 Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz sollen Berufsbetreuer jährlich Meldungen dazu abgeben, wie viele Betreuungen sie durchführen. Die Verwaltung ist per Gesetz dazu verpflichtet, hierüber Listen zu führen. OB Ebling hat inzwischen Auskunft darüber erteilt, dass die Betreuungsbehörde der Stadt Mainz keine Übersicht führt. Er begründet dieses Versäumnis damit, dass die gesetzliche Regelung „nicht praktikabel“ sei.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die von den Berufsbetreuern geltend gemachten Vergütungsansprüche zumindest einer Großprüfung unterziehen zu können und auf diese Weise die Abrechnungsehrlichkeit von Berufsbetreuern zu fördern. „Die ÖDP hält die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer für unverzichtbar und wichtig und geht davon aus, dass die Mehrzahl korrekt und ehrlich abrechnet. Das ändert aber nichts daran, dass die Verwaltung sich an die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung halten muss“, sagt Schild.
Die Stadtratsfraktion stellt darum zur kommenden Ratssitzung eine Anfrage, mit der dieser Missstand deutlich gemacht wird.