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Pressemitteilung

ÖDP zur Martin-Luther-Straße

Bebauungsplan lässt deutliche Reduzierung der Grünflächen zu – Fraktion fordert Bürgerworkshop

Mainz. Die ÖDP-Stadtratsfraktion stellt klar: Die Ängste der Bewohner bezüglich der Nachverdichtung rund um die Martin-Luther-Straße/Dumontstraße sind keineswegs aus der Luft gegriffen. „Die Vorlage der Verwaltung hat das nach § 17 BauNVO maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung zwar nicht vollständig, doch aber weitgehend ausgenutzt“, erklärt Ingrid Pannhorst, baupolitische Sprecherin der Fraktion. Natürlich sage der Bebauungsplan O 63 nicht, dass jedes Baufeld komplett mit 4 Geschossen ausgefüllt werden darf. „Wer aber die Begründung im Entwurf zum O 63 liest, erkennt, dass eine mögliche Nutzungsausweitung der Geschossfläche verglichen mit der jetzigen Bebauungsdichte von etwa gut 100 % - im ungünstigsten Fall sogar bis zu 140 % - möglich ist“, so Pannhorst. Eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen um bis zu 50% durch Nebenanlagen wie Garagen etc. ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.

Pannhorst verdeutlicht an einem Beispiel: „Im ungünstigsten Fall z.B. zwischen den Wohnhäusern Dumontstraße Nr. 34 und Nr. 22 reduziert sich der Abstand der Baugrenzen von 22 m auf 12 m. Zwischen Dumontstraße Nr. 32 und Nr. 22 von 28 m auf 12 m.“ Durchschnittlich rücken die Baugrenzen um etwa 5 m aufeinander zu. Gleichzeitig wird im östlichen Teil angrenzend an die Doppelhausbebauung an der Hechtsheimer Straße und an der Martin-Luther-Straße die Aufstockung um ein Geschoss ermöglicht.

„Jeder Investor wäre angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase und des Drucks der Anleger töricht, diese Chance zur Investition nicht zu nutzen“, so Pannhorst, die gleichzeitig anregt, einen Planungsworkshop mit den interessierten Anwohnern durchzuführen. „Hier wäre das Geld besser angelegt, das die Stadt bei den Inforeisen der Bauausschuss-Mitglieder verbrät, um geglückte Wohnquartiere zu besichtigen, die in anderen Städten aus Bürgerworkshops entstanden sind.“ 

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