Pressemitteilung
ÖDP zur Nachverdichtung im MLK-Park
Rechtsgutachten belegt Unwirksamkeit der Wohnbau-Selbstverpflichtung
Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP hat die Mainzer Kanzlei Rohwedder|Partner beauftragt zu überprüfen, ob die Selbstverpflichtungserklärung der Wohnbau bindend ist, den Bebauungsplan für den MLK-Park nicht auszuschöpfen. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Dr. Markus Solbach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sind eindeutig: „Eine derartige Selbstverpflichtungserklärung ist nicht viel mehr als eine reine Absichtserklärung. Nur wenn von vorneherein die planungsrechtlichen Grenzen enger gezogen werden, ist rechtlich sichergestellt, dass eine darüber hinausgehende Bebauung nicht stattfindet.“ Die folgerichtige Konsequenz wäre also ein Bebauungsplan H 92, der unmissverständlich eine geringere Bebauung festschreibt. Anders gibt es keine Rechtssicherheit für die Bewohner des MLK-Parks.
Die Stadtratsfraktion ÖDP hat deshalb bereits in der vergangenen Woche im Bauausschuss einen Änderungsantrag gestellt, der die Verwaltung auffordert, die von der Wohnbau beschlossenen Einschränkungen auch im Bebauungsplan verbindlich festzuschreiben. Der Antrag scheiterte knapp an den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP. „Wir stellen den Antrag zur kommenden Stadtratssitzung am 31.10.2012 erneut in der Hoffnung, dass sich das Bewusstsein der Ratsmitglieder dann geschärft hat für eine korrekte Festlegung der Nachverdichtung im Bebauungsplan“, erklärt der baupolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende Dr. Claudius Moseler.
Rechtsanwalt Dr. Solbach stellt in seine Gutachten nicht nur fest, dass die „Absichtserklärung“ der Wohnbau schnell durch einen neuen Beschluss der GmbH ersetzt werden könne, sondern dass Sie ihre Bindungswirkung ohne jedes weitere Zutun verliert, sollte die Wohnbau die Flächen im MLK-Park veräußern. Ein neuer Grundeigentümer wäre an einen internen Beschluss eines Wohnbaugremiums nicht gebunden.
Die Argumentation der Baudezernentin Marianne Grosse, eine Einarbeitung der Änderungen in den Bebauungsplan koste zu viel Zeit, können Solbach und Moseler nicht nachvollziehen: Die Änderungen könnte die Verwaltung direkt und mühelos in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten. Der geänderte Plan müsste zwar erneut ausgelegt werden, die Verzögerung würde sich aber nur auf einige Wochen belaufen.
Walter Konrad, Stadtratsmitglied und 2. stellvertretender Ortsvorsteher in Hartenberg-Münchfeld befürchtet, dass die Wohnbau sich nicht lange an ihre Selbstverpflichtung gebunden fühlt „Die Verhältnisse haben sich in den letzten zehn Jahren schon mal geändert, warum jetzt nicht wieder?“ Derzeit prüft die Fraktion, ob sie gegen den Bebauungsplan klagen kann.