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1. Nachhaltige Stadtentwicklung

Das Leben in der Stadt muss für alle zukunftsfähig, sozial gerecht und umweltfreundlich gestaltet werden. Bürgerbeteiligung in allen Planungsstadien gefordert.

Wir brauchen für Mainz eine ganzheitliche, vorausschauende Stadtplanung, die alle Kriterien des städtischen Zusammenlebens beinhaltet, ein städtebauliches Gesamtkonzept, das die Widerstandsfähigkeit der Stadt auch in Krisenzeiten gewährleistet. Daher muss sich aus unserer Sicht die Stadtplanung mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger widmen, anstatt sich nach den Wünschen potenzieller Investoren zu richten. Im von der ÖDP geforderten Masterplan Stadtentwicklung 2040 sollen sämtliche Themenfelder aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Darunter sind insbesondere die Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe, die Entwicklung von Erholungs-, Naturschutz-, Frei- und landwirtschaftlichen Flächen sowie die Infrastruktur mit Blick auf Bildungseinrichtungen, Kultur, Verkehrsflächen, einer ökologischen Mobilität und einer klimaneutralen Energieversorgung zu berücksichtigen. Dabei sind für die einzelnen Sektoren nachhaltige Entwicklungschancen unter Berücksichtigung der gesteckten Ziele zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, aber auch die Grenzen der Nachverdichtung und des Stadtwachstums an sich aufzuzeigen. Flächensparen muss zu einem vorrangigen kommunalpolitischen Ziel erhoben und konsequent verfolgt werden. Daraus erfolgt auch eine dringend notwendige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung von Mainz als Biotechnologie-Standort braucht die Stadt eine Gesamtstrategie statt kleinteilige Einzellösungen und grundsätzlich eine Intensivierung der Kooperation mit dem Umland und der Region.
•    Die ÖDP befürwortet die Innenentwicklung der Stadt und möchte das Wachstum nach außen in die freie Landschaft begrenzen. Hierbei müssen in erster Linie Brach- und Konversionsflächen genutzt werden. Eine Nachverdichtung bestehender Wohnsiedlungen zulasten von Grün-, Aufenthalts- und Spielflächen lehnt die ÖDP ab. Um aus diesem Blickwinkel eine geordnete Innenentwicklung zu gewährleisten, müssen möglichst flächendeckend Bebauungspläne aufgestellt werden um eine ökologische Steuerung zu gewährleisten.
•    Neue Stadtquartiere sollen dem Grundsatz des kompakten, flächensparenden, gemeinschaftsfördernden und ökologischen Bauens verpflichtet sein.
•    Neue Wohngebiete am Stadtrand würden nur kurzfristig eine Lösung für den Wohnungsmangel bieten. Langfristig betrachtet stellen sie uns vor ökologische und soziale Herausforderungen. Die zunehmende Versiegelung von Flächen führt zum Verlust von Grün- und Freiräumen, die für das Stadtklima und die Biodiversität von entscheidender Bedeutung sind. Zudem besteht die Gefahr, dass der Charakter und die Identität bestehender Gemeinschaften in den Stadtteilen durch großflächige Neubauprojekte verändert werden.
•    Als Alternative zum weiteren Ausbau städtischer Wohngebiete schlägt die ÖDP vor, das Wohnen auf dem Land zu fördern. Durch die Stärkung ländlicher Gemeinden können wir dem Trend der Landflucht entgegenwirken und gleichzeitig zur Entlastung der städtischen Infrastruktur beitragen.
•    In Wiesbaden soll ein riesiges Neubaugebiet Ostfeld/Kalkofen mit Wohn- und Gewerbegebieten entstehen. Das Ostfeld/Kalkofen ist aber ein wertvolles Kaltluftentstehungsgebiet und eine Frischluftschneise. Das Gebiet versorgt ganz AKK bis hin nach Mainz (Altstadt und Neustadt) mit Frischluft. Daher positioniert sich auch die Mainzer ÖDP gegen dieses Projekt.
•    Wir befürworten die Umwidmung von Gewerbegebieten in Mischgebiete. Dort ist die Infrastruktur und das Potenzial für Nachverdichtung z.B. durch Aufstockungen oder das Überbauen von PKW-Abstellflächen vorhanden. Die Überarbeitung der betreffenden Bebauungspläne sollen klimawirksame Auflagen für angemessene Begrünungsmaßnahmen und Verbindungsachsen für Rad- und Fußverkehr beinhalten.
•    Bei Wettbewerben mit städtebaulich-architektonischer Zielsetzungen im unbeplanten Innenbereich soll vor dem Beschluss über den Auslobungstext eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden - analog dem Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Gleiches gilt für das Verfahren im Vorfeld der Entscheidung über die Realisierung des Entwurfs eines Wettbewerbsteilnehmers.
•    Die im Planungs- und Gestaltungsbeirat zu erörternden Tagesordnungspunkte müssen rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern muss in den Beiratssitzungen Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem jeweiligen Bauvorhaben zu äußern.